Richtige Auswahl und Tips zur Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung hilft in vielen Fällen weiter. Aber aufgepasst, die Versicherungen sind zum einen schon sehr unterschiedlich, wenn es darum geht, im Ernstfall eine Deckungszusage, also die Kostenübernahme, aussergerichtlich oder bis zur 1. Instanz bzw. weiteren Instanzen zu erklären. Wirtschaftlich denkende Unternehmen kündigen manche Rechtsschutzversicherte schon nach 2 oder 3 Inanspruchnahmen. Unterschiedlich ist auch das mitversicherte Risiko. Bei Mietstreitigkeiten genügt die einfache „Familienrechtsschutz“ nicht.

Erforderlich ist, dass Rechtsschutz für die eigengenutzte Wohnung ausdrücklich in der Police erwähnt wird. Sie sollten sich daher vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sorgfältig informieren. Vielleicht fragen Sie auch einmal Ihren Rechtsanwalt, mit welchen Versicherungen er gute und mit welchen er schlechte Erfahrungen gemacht hat. Eine Besonderheit: Der Rechtsschutz greift, mit Ausnahme des Verkehrsrechtsschutzes (dann sofort), erst 3 Monate nach Abschluss der Versicherung.

Noch ein Tipp: Lesen Sie den Versicherungsvertrag und die Vertragsbedingungen aufmerksam vor Unterschriftsleistung durch. Lassen Sie sich dazu unbedingt genügend Zeit. Überprüfen Sie die mündlichen Aussagen Ihres Versicherungsvertreters mit den Vertragsunterlagen. Falls sich für Sie Widersprüche ergeben, lassen Sie sich die Zusagen Ihres Versicherungsvertreters schriftlich bestätigen. Dies gilt übrigens für Vertragsabschlüsse aller Art. Erst lesen, auch das Kleingedruckte, dann unterschreiben.

Im "Kleingedruckten" den sogenannten Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) findet sich regelmäßig unter § 3 die "Ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten". Danach sind von der Rechtsschutzversicherung, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, u.a. ausgeschlossen: Fälle im ursächlichen Zusammenhang mit Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht.

Rechtsanwalt Felix Kuntz (Stand 03/2010)