Einleitung Wir möchten Ihnen einen kurzen rechtlichen und steuerrechtlichen Überblick über den Problemkreis „Erben und Vererben“ verschaffen. Laut Statistik besteht nur bei 30 % aller Erbschaften überhaupt ein niedergeschriebener letzter Wille und nur 3 % aller Bundesbürger besitzen ein aktuelles, rechtlich wirksames und zweifelsfrei formuliertes Testament. Streitigkeiten in den Familien, hohe Erbschaftssteuern und Prozesskosten können durch eine sinnvolle Planung oftmals vermieden werden. Der Gedanke an erbrechtliche Übertragungen sollte daher kein Tabuthema sein. Auch wenn Ihnen der Spruch bekannt ist: „Die erste Generation erschafft es, die zweite Generation vermehrt es, die dritte Generation erhält es und die vierte Generation studiert Kunstgeschichte !“, gibt es Möglichkeiten zur Absicherung, wenn man es mit der „vierten Generation“ zu tun hat. Ein weiterer Spruch lautet: „Man zieht sich nicht aus, bevor man zu Bett geht !“ Auch hier gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, so dass eine sinnvolle Nachfolgeregelung keineswegs mit einem „Ausziehen“ gleichzusetzen ist.