Erbrecht

Erbrechtsreform 2009

Erbrechtsreform 2009 – Weniger Geld für Enterbte?

Der Bundestag hat am 02.07.2009 die lange angekündigte Reform des Erb- und Verjährungsrechtes verabschiedet. Wesentliche Ziele der Reform waren

  • die Erweiterung und Anpassung der Pflichtteilsentziehungsgründe
  • bessere Anrechnungsmöglichkeiten für Schenkungen
  • die Rechtsposition des Erben wird gegenüber den Pflichtteilsberechtigten gestärkt (Stundungsvorschriften, quotale Kürzung des Pflichtteilsergänzungsanspruches)
  • Pflegeleistungen sollen stärker im Rahmen der Erbauseinandersetzung gewürdigt werden.
  • die erbrechtlichen Verjährungsvorschriften werden angepasst 

Das Gesetz tritt zum 01.01.2010 in Kraft und gilt für alle Erbfälle ab diesem Zeitpunkt.

Ob und wie die Ziele umgesetzt wurden, was verbirgt sich im Einzelnen hinter der Reform und was sollen Betroffene jetzt schon beachten?

Testierfähigkeit - Wirksamkeit eines Testaments

Die Testierfähigkeit nach § 2229 Abs. 4 BGB - ist das Testament der kranken Person wirksam ?

Merkblatt zur Abfassung von privatschriftlichen Ehegatten-Testamenten

1. Handschriftliches Testament Das Testament muss eigenhändig, d. h. handschriftlich, verfasst werden.

Merkblatt: Erbschafts- und Schenkungssteuer

Steuerklasse: Im Erbschaftssteuergesetz gibt es eigene Steuerklassen (von I bis III), nach denen sich der Prozentsatz der Erbschaftssteuer bemisst.

Gesetzliche Erbfolge

Soweit Sie gar kein Testament gemacht haben, gilt die gesetzliche Erbfolge. Je nach Verwandtschaftsgrad sind die gesetzlichen Erben in Ordnungen eingeteilt.

Allgemeine Einführung in das Thema „Erben und Vererben“

Einleitung Wir möchten Ihnen einen kurzen rechtlichen und steuerrechtlichen Überblick über den Problemkreis „Erben und Vererben“ verschaffen.

Adoption und Erbrecht

Adoption und Erbrecht nach §§ 1741 ff BGB Bei Adoptionen seit dem 01.01.1977 wird zwischen Voll- und Minderjährigen unterschieden.