Erstberatung

Die Erstberatung beim Rechtsanwalt

Eine Besonderheit gibt es für die Erstberatung. Soweit es nur bei einem ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt bleibt, egal wie lange dieses Gespräch dauert, darf der Rechtsanwalt gegenüber sog. Verbrauchern maximal 190,00 € (zzgl. MWSt) in Rechnung stellen, § 34 Abs. 1, S. 3, 2. Halbsatz RVG.

Zu dieser Gebühr können zusätzliche Kosten für etwa Kopien und Porto hinzukommen. Als Erstberatung gilt auch eine telephonische Anfrage, um die Erfolgsaussichten eines bevorstehenden oder beabsichtigen Rechtsstreites zu erfragen. Sobald sich allerdings an dieses Gespräch ein Telefonat anschließt oder ein Schreiben verfasst wird, wird die Gebühr nach der Gebührentabelle fällig.

Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, kommt es für eine Deckungsschutzzusage auch auf das Rechtsgebiet, zu dem die Erstberatung stattfindet, an. Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf das "Kleingedruckte" die sogenannten Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen zu legen. Regelmäßig unter § 3 der ARB findet sich ein reichhaltiger Katalog von "Ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten". Lesen Sie zu einigen "Tücken" auch unter Anwalts Liebling.

Rechtsanwalt Felix Kuntz (Stand 03/2010)