Forderungseinzug und Inkasso

Probleme mit säumigen Kunden ?

Forderungseinzug

Auf Grund der sinkenden Zahlungsmoral können auch wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen durch zahlungsunwillige und zahlungsunfähige Kunden schnell selbst in eine Spirale von Liquiditätsengpässen geraten.

Ist ein Kunde mit der Zahlung in Verzug, bieten Inkassounternehmen den Einzug Ihrer Forderungen an. Dabei ist zu beachten, dass Inkassounternehmen den Einzug fremder Forderungen aber nur außergerichtlich betreiben dürfen. Bringen außergerichtliche Schreiben oder telefonische Anfragen keinen Erfolg, müssen auch Inkassobüros den gesamten Vorgang an einen Rechtsanwalt übergeben, der dann mit der gerichtlichen Verfolgung des Falles beginnt, um die Außenstände vor Gericht geltend zu machen. Dies bedeutet nicht nur einen erheblichen Zeitverlust, sondern unter Umständen auch höhere Kosten für Sie. Außerdem laufen Sie Gefahr, dass die bis dahin entstandenen Inkassokosten gar nicht oder nicht in voller Höhe von dem Gericht anerkannt werden. Im Gegensatz dazu sind Anwaltskosten als Kosten der Rechtsverfolgung meist voll ansetzbar.

Damit Sie schneller, sicherer und in vielen Fällen kostengünstiger an Ihr Geld kommen - am besten gleich zum Anwalt. Wir können auch Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis einholen und den Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln sowie dessen Haftungsverhältnisse. Falls eine Forderung momentan nicht einholbar ist, überwachen wir diese, um neue Maßnahmen festzulegen.

Als zusätzliche Leistung bietet Ihnen die Kanzlei K & K die Überwachung und den Einzug Ihrer Außenstände an. Eine Auslagerung Ihres Forderungseinzuges bringt daher neben der spürbaren Arbeitsentlastung auch den Vorteil einer einheitlichen Bearbeitung vom Mahnschreiben bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung. Dies führt zu einer Kostenminimierung durch Vereinbarung einer Gebührenpauschale bei Uneinbringlichkeit. Außerdem bieten wir Ihnen gemeinsam mit unseren steuerrechtlichen Partnern eine vorzeitige rechtliche und steuerliche Prüfung Ihres Rechnungswesens, um schon Fehler bei der Rechnungsstellung zu vermeiden.

Unser Tipp:
Die besten Aussichten auf Erfolg haben Sie, wenn Sie uns sofort nach einer erfolglosen Mahnung oder aber schon 14 Tage nach Eintritt der Fälligkeit kontaktieren.