Geld vom Staat

Die Prozesskosten- und Beratungshilfe

Sofern Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, unterstützt Sie der Staat bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Für die Beratung beim Rechtsanwalt erhalten Sie dann von den jeweiligen Rechtsantragsstellen bei Ihrem Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein. Manche Rechtsantragsstellen helfen Ihnen schon mit ein paar Tipps weiter. Rechtsberatung dürfen diese Stellen jedoch nicht bieten.

Mit diesem Beratungshilfeschein haben Sie Anspruch von dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten zu werden. Diese Beratung kostet Sie lediglich eine Zuzahlung von 10,00 €. Sollte sich nach der Erstberatung herausstellen, dass Sie Ihr gutes Recht vor Gericht durchsetzen müssen, hilft Ihnen wieder der Staat die Kosten zu tragen. Dies nennt sich Prozesskostenhilfe (PKH). In einem eigenen Verfahren wird vom Gericht entschieden, ob Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt wird.

Dies entscheidet sich nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen und, was besonders interessant ist, nach den Erfolgsaussichten Ihrer Klage. So wissen Sie also schon im Vorfeld, wie Ihre Chancen stehen, an Ihr Recht zu kommen. Aber Achtung ! PKH ist nur eine Art zinsloses Darlehen. Die Landesjustizkasse überprüft noch weitere 4 Jahre Ihre Einkommensverhältnisse. Dazu werden Ihnen jährlich Formulare ähnlich dem PKH-Formular zugeschickt, die ausgefüllt zurückgereicht werden müssen. PKH kann, je nach Einkommen im Verhältnis zum Streitwert, mit und ohne Ratenzahlung bewilligt werden.