Forum Junge Anwaltschaft
Geschäftsordnung
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Inhaltsübersicht
§ 1 Name, Sitz
§ 2 Ziele und Aufgaben
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 5 Organe des Forums
§ 6 Aufgaben und Zusammensetzung der Organe
§ 7 Amtsdauer
§ 8 Beitrag
§ 9 Auflösung des Forums
§ 1 Name, Sitz
-
Das Forum Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins fördert zur Unterstützung des und im Einvernehmen mit dem DAV die sich aus der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit ergebenden ideellen und wirtschaftlichen Interessen derjenigen, die zumindest das 1. Juristische Staatsexamen abgelegt haben und den Anwaltsberuf ergreifen wollen oder ergreifen.
Dies erfolgt insbesondere durch:
- Diskussion und Information über berufspolitische Fragestellungen und Entwicklungen
- die Einflußnahme auf die Meinungsbildung und auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich der berufspolitischen Fragestellungen
- Förderung der Fortbildung und der Kommunikation der Mitglieder untereinander
- die gemeinschaftliche Werbung für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Sitz der Arbeitsgemeinschaft ist der Sitz des Deutschen Anwaltvereins.
§ 2 Ziele und Aufgaben
- Das Forum hat folgende Aufgaben:
- im Deutschen Anwaltverein die Interessen derjenigen zu vertreten, die mindestens das 1. Juristische Staatsexamen abgelegt haben und den Anwaltsberuf ergreifen wollen oder ergreifen
- die Fortbildung seiner Mitglieder zu fördern
- dem Informations- und Erfahrungsaustausch seiner Mitglieder, insbesondere über mit der Kanzleigründung und dem Beginn des Anwaltsberufs zusammenhängenden Fragen, zu dienen
- sich mit berufspolitischen Fragen, die den Anwaltsberuf betreffen, auseinander zu setzen
Zu diesen Zwecken kann es mit entsprechenden anderen Vereinigungen Kontakt aufnehmen und pflegen. Das Forum soll seine Mitglieder durch Fachveranstaltungen, Kurzlehrgänge, Informationsmitteilungen und andere geeignete Mittel über alle mit dem Beginn des Anwaltsberufs zusammenhängenden Fragen unterrichten.
- An den Veranstaltungen des FORUMs können nur seine Mitglieder teilnehmen, sofern es sich nicht um Werbeveranstaltung handelt.
- Die Ergebnisse der Tätigkeit des Forums und seiner Mitglieder sollen der Öffentlichkeit mitgeteilt werden, insbesondere den mit der einschlägigen Gesetzgebung befaßten Organen und den ausführenden Institutionen. Presseerklärungen finden nur im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins statt.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied des Forums kann jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt sein, die / der das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, jede Referendarin und jeder Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst sowie alle Personen, die das 1. Juristische Staatsexamen abgelegt haben.
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung und durch Aufnahmebeschluß des geschäftsführenden Ausschusses erworben.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
- durch Austritt aus dem Forum
- durch Verlust der Zulassung als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
- durch Ausschluß
- durch Vollendung des 40. Lebensjahres
- wenn das Mitglied 2 Jahre nach Ablegung der 2. Juristischen Staatsprüfung und Aufnahme in das Forum dem örtlichen Anwaltverein nicht beigetreten ist, aber nicht vor dem 30.06.1998
Der Austritt kann schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gegenüber dem geschäftsführenden Ausschuß ausgesprochen werden.
Der Ausschluß kann nur durch den Beschluß des geschäftsführenden Ausschusses erfolgen, wenn das Mitglied grob gegen die Geschäftsordnung oder die Interessen des Forums verstoßen hat. Ausschlußgrund ist regelmäßig der Rückstand von zwei Jahresbeiträgen. Vor der Beschlußfassung des geschäftsführenden Ausschusses ist dem Mitglied innerhalb 1 Monats Gelegenheit zu geben, sich persönlich vor dem geschäftsführenden Ausschuß oder schriftlich zu rechtfertigen. Gegen den Ausschlußbeschluß des geschäftsführenden Ausschusses steht dem Mitglied das Recht der Berufung zu. Die Berufung muß innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Zugang des Beschlusses beim geschäftsführenden Ausschuß eingelegt werden. Über die fristgerecht eingelegte Berufung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung des Forums endgültig.
§ 5 Organe des Forums
Organe des Forums sind:
- der geschäftsführende Ausschuß
- die Mitgliederversammlung
§ 6 Aufgaben und Zusammensetzung der Organe
- Die Geschäfte des Forums werden durch den geschäftsführenden Ausschuß geführt. Dieser setzt sich aus sechs Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden, und zwei vom Vorstand des Deutschen Anwaltvereins zu benennenden Mitgliedern zusammen, die das 40. Lebensjahr bereits überschritten haben können. Der geschäftsführende Ausschuß wählt aus seiner Mitte die / den Vorsitzende(n) und deren / dessen Stellvertreter(in). Im übrigen verteilt der geschäftsführende Ausschuß die einzelnen Aufgaben unter sich. Das Sekretariat des Forums wird in der Geschäftsstelle des Deutschen Anwaltvereins geführt.
- Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Mitgliedern des Forums zusammen. Sie faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Zweidrittelmehrheit.
- Die Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden des geschäftsführenden Ausschusses mindestens einmal im Geschäftsjahr mit einer Frist von mindestens 4 Wochen unter Mitteilung des Ortes, der Zeit und der Tagesordnung einzuberufen. Die Einberufung kann im Anwaltsblatt veröffentlicht werden. Anträge von Mitgliedern sind auf die Tagesordnung zu setzen, wenn sie spätestens 21 Tage vor der Mitgliederversammlung dem geschäftsführenden Ausschuß schriftlich vorliegen und von mindestens 10 Mitgliedern unterstützt werden. Der geschäftsführende Ausschuß hat die weiteren Anträge zur Tagesordnung den Mitgliedern mindestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung mitzuteilen, wobei der Poststempel der Absendung maßgeblich ist.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom geschäftsführenden Ausschuß in gleicher Weise einzuberufen, wenn mindestens 10 % der Mitglieder schriftlich die Einberufung unter Angabe des Grundes verlangen.
- Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind die Entgegennahme des Geschäftsberichtes des geschäftsführenden Ausschusses sowie die Beschlußfassung über:
- die Entlastung des geschäftsführenden Ausschusses
- die Wahl des geschäftsführenden Ausschusses mit Ausnahme der in § 6 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz genannten Mitglieder
- die vom geschäftsführenden Ausschuß vorgeschlagene Höhe des Mitgliedsbeitrages
- die Änderung der Geschäftsordnung
- die Berufung gegen einen Ausschluß aus dem Forum
- die Anträge von Mitgliedern an die Mitgliederversammlung
- die Auflösung des Forums
§ 7 Amtsdauer
Die Amtsdauer des geschäftsführenden Ausschusses beträgt 2 Geschäftsjahre. Sie beginnt mit dem Ende der Mitgliederversammlung, in der er gewählt worden ist, und endet mit dem Schluß der Mitgliederversammlung, die einen neuen geschäftsführenden Ausschuß gewählt hat. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der geschäftsführende Ausschuß bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
§ 8 Beitrag
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und eventueller Umlagen. Ein einmal festgesetzter Beitrag gilt bis zu einer erneuten Beschlußfassung. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten.
§ 9 Auflösung des FORUMs
Die Auflösung des Forums kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens aber 25 % der stimmberechtigten Mitglieder, beschlossen werden. Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen des Forums an den Deutschen Anwaltverein.
Bonn, den 09.07.2002