Die Zeiten, in denen sich ein Chef einfach zurücklehnen konnte, und mit verschränkten Armen selbstgefällig erklärte: „Ach, machen Sie das doch bitte unter sich aus. Das hat nichts mit mir zu tun, ich mische mich da nicht ein“, sind längst vorbei.
Mobbing ist heute ein so brisantes und aktuelles Thema wie noch nie. In Zeiten, in denen die Macht des Stärkeren sich mit Gewalt durchsetzt, in denen man sich mit Ellbogen den Weg nach oben erboxt, in denen Heuchelei und Angabe mehr zählen als Moral, Anstand und Berufsethos, nimmt Mobbing stetig zu.
Was ist Mobbing eigentlich ? Ein schwammiger Begriff, schwer nachweisbar, aber für den, der als Opfer fungiert, ein grausames und erniedrigendes Spiel. Eine Spirale, die mit der völligen Selbstaufgabe und Zerstörung des Selbstwertgefühls endet, manchmal sogar neben der psychischen Zerrüttung zu schweren Krankheitszuständen und sogar zum Tod führen kann.
Der arbeitsrechtliche Begriff des Mobbing umfasst grundsätzlich systematische, fortgesetzte, aufeinander aufbauende und miteinander verzahnte Verhaltensweisen. Diese Verhaltensweisen können für sich genommen zunächst völlig harmlos sein. In ihrer fortgesetzten Handlungsweise und in ihrer Häufigkeit bzw. Steigerung haben sie jedoch eine Diskriminierung, Demütigung, Ausgrenzung, Schikane, Zermürbung oder gar Anfeindung zum Inhalt. Ein vorgefasster Plan für Mobbing ist nicht erforderlich, eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der sich jeweils bietenden Gelegenheiten ist ausreichend.
Mobbing findet in den unterschiedlichsten Ausprägungen statt:
Die Tendenz in der Rechtsprechung zeigt, dass Mobbing nicht mehr nur dann angenommen wird, wenn es sich um Quälereien für die Dauer von mindestens einem halben Jahr handelt. Maßgeblich für einen Unterlassungsanspruch des Gemobbten ist lediglich das Vorliegen eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere, ebenso geschützte Rechte. Dies kann auch innerhalb eines kurzen Zeitraumes passieren.
Normale Hänseleien, spöttische Äußerungen, Späßchen oder zweideutige Anmerkungen beginnen regelmäßig nicht mit einem vorgefassten Plan. Sie stellen für sich alleine genommen auch noch kein Mobbing dar. Sie sind im Einzelfall harmlos, allenfalls unangenehm. Die wiederholte Fortsetzung dieser Handlungen mit dem selben Kollegen jedoch können zu Mobbing führen, wenn diese Hänseleien in ihrer Häufung oder Steigerung dann ein adäquates Maß überschreiten, und den Kollegen aus der Gesamtheit der Mitarbeiter herausheben oder gar isolieren.
In jedem Fall ist das Maß von Mobbing dann überschritten, wenn die Bemerkungen von dem Betroffenen erkennbar nicht mehr als Spaß aufgefasst werden und er sich darüber sichtbar ärgert oder gar um die Beendigung dieser Verhaltensweisen bittet. Spätestens dann stellt die Fortsetzung der Beeinträchtigungen ein ernst zu nehmendes Mobbing dar.
Die Gründe für Mobbing sind so verschieden wie die Personen, die es trifft, und das Umfeld, in dem es passiert. Ursachen können Neid, Frustration, angestaute Aggressionen, Langeweile, Konkurrenzkampf, aber auch Verlustängste um den Arbeitsplatz sein. Zusätzlich treffen an Arbeitsstellen unterschiedliche Menschen aufeinander. Schaffen es diese nicht miteinander auszukommen, mangelt es bei allen an innerer Größe, Intelligenz und Willen diese Differenzen zu überwinden oder außer Acht zu lassen, so ist Mobbing die Folge. Dabei könnte es interessante Synergieeffekte geben, wenn man diese Grenzen überwinden würde.
Hinzu kommt das betriebliche Umfeld. Wo Menschen glücklich miteinander arbeiten, ein angenehmes Arbeitsklima herrscht und die Mitarbeiter einem erträglichen Leistungsdruck ausgesetzt sind, wird seltener gemobbt. Ein schlechtes Betriebsklima oder auch eine willkürliche Personalauswahl und Besetzung, die festgeschweißte Teams auseinanderreißt, oder völlig konträre Menschen ohne jede weitere Hilfestellung zusammenwürfelt, wobei dann sofort gute Arbeitsergebnisse erwartet werden, ist eine ideale Voraussetzung für Mobbing.
Um als weitsichtiger Chef die Gefahr von Mobbing zu minimieren, können planvolles Vorgehen bei der Neubesetzung der Stellen, umfassendes Einführen des neuen Mitarbeiters, richtige Teambildung und klare Verhaltenskodizes helfen.
Um erst gar nicht in die Situation zu kommen zum Mobbingopfer zu werden, helfen gute Kommunikation, effektive Gesprächstechnik und frühzeitiger Einsatz von Konfliktbewältigungsmethodik.
Hat Mobbing schon in den Arbeitsalltag Einzug gehalten hat, ist ein Eingreifen des Vorgesetzten unbedingt notwendig und in den meisten Situationen ausreichend. Denn Mobbing ist nicht nur ein Kostenfaktor, wenn es zu einem Gerichtsprozess oder zu Fehlzeiten wegen Krankheit kommt, sondern Mobbing schmälert die Effizienz und Effektivität der gemobbten und der mobbenden Mitarbeiter, ist zeitraubend, und hat Folgen auf die gesamte Arbeitsqualität.
Nehmen Sie rechtzeitig auch externe Hilfe in Anspruch. Dokumentieren Sie Ihr Leid. Und fürchten Sie sich in letzter Instanz auch nicht vor einer „schimpflichen Flucht“, um anderswo den Neuanfang zu wagen.
Gericht hält 150.000,00 € für Mobbing-Opfer für angemessen
Erfurt (dpa) - In einem Mobbing-Prozess hat das Thüringer Landesarbeitsgericht eine Entschädigungszahlung in Höhe von 150.000,00 € empfohlen. Eine ehemalige Bankangestellte hatte ihre Arbeitgeber verklagt, weil sie jahrelang ihre Persönlichkeitsrechte am Arbeitsplatz verletzt sah. Das Gericht empfahl eine gütliche Einigung zwischen den Parteien, die bis Mitte Dezember Bedenkzeit hatten. Komme es zu keiner Einigung, würde ein Urteil gefällt.
Die Klägerin fühlte sich gemobbt, weil sie nach der Zusammenlegung von zwei Kreditinstituten 1995 die Unterschrift unter einen neuen Arbeitsvertrag verweigerte. Sie sei an ihrem Arbeitsplatz überwacht, schikaniert und kontrolliert worden, sagte sie vor dem Landesarbeitsgericht. Inzwischen sei sie seit mehr als einem Jahr berufsunfähig. Die Frau klagte auf insgesamt 400.000,00 € Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Vor dem Landesarbeitsgericht läuft derzeit ein zweiter Mobbing-Prozess gegen die Banken, bei dem eine 41jährige Angestellte wegen Repressalien am Arbeitsplatz 150.000,00 € Schmerzensgeld verlangt. Die beiden beklagten Banken bestritten die Vorwürfe.
LAG Thüringen
(Meldung vom 15.11.2002)