Open Source und GPL

So mancher fragt sich, welche Zukunft hat die Open Source Bewegung ?
Durch den Einsatz von Open Source Software können in Unternehmen erhebliche Einsparungen erreicht werden. Auch große Hardware-Hersteller, wie IBM, sehen die Chance, dass Open Source Software, insbesondere Linux, im Serverbereich den etablierten Betriebsystemen Konkurrenz bieten kann. Unternehmensstudien bei der Firma Amazon belegen, dass Kosteneinsparungen und auch Gewinnoptimierungen zu einem wesentlichen Teil auf den Einsatz von Open Source Software zurück zu führen sind. Mittlerweile wird Linux gerade für Internetserver eingesetzt. Nach Marktstudien können jedoch kleine und mittlere Unternehmen beim Einsatz von Open Source Software für Anwendungsserver keine zusätzlichen Einsparungen realisieren. Hier belasten Kosten für Systemadministratoren und Schulungskosten bei einem Umstieg auf Open Office das Budget der kleinen und mittleren Firmen stärker als dies bei Einsatz von etablierten Betriebssystemen der Fall ist. Dennoch sind die Vorteile von Open Source Software nicht von der Hand zu weisen. In der Regel ist auch das Risiko von Urheberrechts- oder Patentrechtsverletzungen bei Open Source Software geringer. Insoweit ist Open Source Software aber von der Freeware oder Shareware abzugrenzen. Das heißt, Open Source Software ist keineswegs frei im Sinne, dass an Open Source Software keinerlei Urheberrechte bestehen würden. Vielmehr werden die urheberrechtlichen Verwertungsrechte instrumentalisiert, um dem Nutzer (Verwerter oder Veränderer) gerade die Pflichten aufzuerlegen, die zur kostenfreien Weitergabe und Offenlegung des Quellcodes führen. Grundlage hierfür ist die GPL (General Public License). Die GPL bestimmt, dass jeder die GPL-Software kostenlos - bezogen auf die Verwertungsrechte - benutzen und verändern kann, aber seinerseits verpflichtet ist, die so erstellte Software ebenfalls der GPL-Lizenz zu unterstellen, andernfalls rückwirkend seine Befugnis zur freien Benutzung erlischt (§ 4 GPL). Das bedeutet, jeder, der Open Source Software benutzt, um Software selbst zu erstellen und zu verbreiten, ist daher seinerseits gehalten, jedermann ohne jede Beschränkung den Quellcode zugänglich zu machen und die Software wiederum der GPL zu unterwerfen. Die offizielle Version der GPL ist zu finden unter www.fsf.org. Außer der GPL gibt es weitere Abwandlungen anderer Open Source Software-Lizenzen. Diese werden über die Open Source Initiative zertifiziert. Die GPL ist die Grundlage für zahlreiche Abwandlungen dieser Lizenzart. So gibt es beispielsweise die BSD-Lizenzen (z. B. Apache-Lizenz). Abwandlung besteht hier darin, dass die Lizenz keinen Copyleft-Effekt hat. Dies bedeutet, dass die Lizenz nicht verlangt, dass die geänderte Software wiederum unter die BSD-Lizenz gestellt wird. Ein weiteres Beispiel ist die Mozilla-Lizenz. Hier besteht ein beschränkter Copyleft-Effekt. Eine weitere Form ist die Lesser-GPL, insbesondere für die Nutzung von Software-Bibliotheken, vor allem in Form von DLL-Bibliotheken. Vorrangig für diese Lizenz ist das Setzen von Standards. Daher werden den Nutzern nicht ganz so weit gehende Pflichten auferlegt wie bei der GPL. Eine Auflistung der zertifizierten GPL Abweichungen ist zu finden unter www.opensource.org. Tipp zu den Links: Wer hier Englisch kann, ist klar im Vorteil ! Trotz der GPL-Lizenz ist es möglich, Open Source Software kommerziell zu vertreiben. So können Entgelte für Datenträger, Beratung, Garantien oder sonstige Serviceleistungen im Zusammenhang mit Open Source Software verlangt werden.
Merke:
Die GPL verbietet lediglich Lizenzgebühren für die Software selbst und den Quellcode. Achtung, keine Umgehung des Grundsatzes ! § 1 GPL stellt klar, dass eine Umgehung des Verbotes der Lizenzgebühren durch überhöhte Gebühren für die Verbreitung der Software ebenfalls gegen die GPL verstößt. Ein beliebiger Preis für die physische Distribution der Software ist daher nicht erlaubt. Der Preis hat sich an den tatsächlichen Kosten zu orientieren. Insoweit wird diskutiert, ob die Kosten für die eingesetzte Hardware, Kopiermaterial, Downloadkosten oder andere Servicefunktionen das Limit für den Preis bilden, oder ob es hier noch einen Spielraum nach oben gibt. Unseres Erachtens nach ist ein angemessener „Gewinnaufschlag“ nicht zu beanstanden.

Was ist das Motiv für die unentgeltliche Leistung vieler Programmierer ?

  • Gewinn an Reputation
  • purer Altruismus
  • Entgegenwirken gegen entsprechende Konzentrationstendenzen im Softwarebereich

Fallen Ihnen weitere Motive ein ?

Reputation bei Open Source ? Klar doch ! Nach § 2a hat jeder Programmierer das Recht seine Modifizierung mit einem Urheberrechtsvermerk zu versehen, den spätere Nutzer oder Programmierer nicht verändern dürfen.

Was ist Public Domain? Bedeutet übersetzt Gemeinfreiheit. Gemeinfreiheit liegt dann vor, wenn kein Urheberrecht mehr besteht. Dies ist nach deutschem Recht nur dann möglich, wenn die Schutzdauer eines bestimmten Werkes abgelaufen ist. Grundsätzlich ist es nach deutschem und auch nach österreichischem Urheberrecht so, dass ein Totalverzicht nicht möglich ist.
Merke:
Auch ohne einen Copyright-Vermerk sind Werke urheberrechtlich geschützt. Es ist allerdings möglich ein uneingeschränktes Verwertungsrecht für jeden Nutzer einzuräumen. Unterscheidung: Urheberrecht (bleibt immer beim Urheber) - Verwertungsrecht (übertragbar) Die Ablauffrist für Urheberrechte bestimmt sich in Deutschland nach § 64 Urheberrechtsgesetz. Die Frist läuft bis 70 Jahre. Die Frist beginnt nicht mit dem Erscheinen oder mit dem Schaffen des Werkes, sondern beginnt mit dem Tod des Urhebers. Bei anonymen Werken beginnt die Frist mit Erscheinungsdatum. Ähnlich ist es mit Musikstücken oder Audioaufnahmen. Hier endet die Frist 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen des jeweiligen Tonträgers. Dies ist jedoch nicht mit dem Urheberrecht zu verwechseln. Bei einer Public Domain Software kann die Software daher ohne jegliche Einschränkung genutzt oder geändert werden. Im Gegensatz kann die GPL nur unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.

Was ist Freeware ? Hier wird die Software kostenlos dem Nutzer überlassen. Im Gegensatz zur GPL wird aber der Quellcode nicht offen gelegt. Der Nutzer erhält lediglich ein Benutzungsrecht an der Software, aber keine weiteren Befugnisse. Häufig findet sich auch eine Beschränkung auf bestimmte Gebiete, z. B. lediglich Nutzung im privaten Bereich.

Was ist Shareware ? Bezeichnet eine eingeschränkt nutzbare Version. Auch hier wird der Quellcode nicht bekannt gegeben. Das Copyright ist in den USA ähnlich dem Urheberrecht geschützt. Ursprünglich musste das Copyright eigens in das Copyright-Verzeichnis eingetragen werden. Mittlerweile ist entsprechend dem deutschen Urheberrecht ein automatischer Schutz von 70 Jahren, berechnet ab dem Tod des Urhebers, bzw. 95 Jahren bei Firmen vorgesehen. Dennoch empfiehlt sich eine Anmeldung des Copyrights, wenn man mit seinen Werken im US-amerikanischen Raum präsent sein möchte. (Stand August 2005)