Das andere Berufsleben

Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren rasant verändert. Die Zeiten der sicheren und langjährigen Verbundenheit zu nur einer Firma, gehören meist der Vergangenheit an. Unsicherheit und wirtschaftlicher Druck prägen das Wirtschaftsleben. Themen wie  Arbeitsplatzverlust, gehören heute zum täglichen Arbeitsleben dazu. Daher sollten Sie einen kompetenten Berater zur Seite zu haben, um mögliche Probleme erst gar nicht entstehen zu lassen. Daher versteht sich die Kanzlei K&K als Beraterkanzlei, die Ihnen ein vorsorgliches und planvolles Herantreten an diese komplizierte Materie und eine konfliktfreie Gestaltung von Arbeitsverhältnissen sichert.

Engagierte und loyale Mitarbeiter sind in der heutigen Zeit die wichtigste Grundlage für erfolgreiche Unternehmen. Nur Unternehmen mit einer guten Mitarbeiterstruktur und gutem Betriebsklima können sich längere Zeit am Markt behaupten. Fachkundige Gestaltung und Begleitung der Arbeitsverhältnisse von der Stellenbeschreibung über die Auswahl bis zum Arbeitsvertrag schaffen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer die optimale Rahmengestaltung.

Hinweise im Umgang mit schwierigen Mitarbeitern oder Vorgesetzten, konstruktive Zusammenarbeit mit Betriebsrat und das Verfassen von Betriebsvereinbarungen erleichtern im Betrieb die formalen Abläufe. Das Arbeitsverhältnis sollte geprägt sein von gegenseitigem Respekt und in Kenntnis der gegenseitigen Rechte und Pflichten. All dies ermöglicht die regelmäßige anwaltliche Begleitung der wesentlichen personellen Entscheidungen.

Dabei stehen die Arbeitsverträge, als Einstieg in die gemeinsame Zukunft im Vordergrund.

Daher berät Sie Rechtsanwalt Kuntz beim Erstellen und Bewerten von Arbeitsverträgen.
Auch nachdem die erste Hürde, die Probezeit, überstanden ist, können Probleme auftreten, die den beruflichen Alltag beschwerlich gestalten. Themen wie Abmahnung, Arbeitnehmerhaftung, Gratifikation, Krankheit und Entgeltfortzahlung, aber auch Urlaub, Weiterbildung sowie Mutterschutz kommen dabei besondere Bedeutung zu.

Falls es unausweichlich ist, bleibt nur eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein wichtiges, und immer strittiges, Thema ist die Kündigung, da sie meistens eine Partei überrascht, egal ob es sich um eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung handelt.

Zu beachten ist, dass allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unter 2 Vorraussetzungen besteht: Zum Einen muss eine mehr als sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit bestehen, zum Anderen müssen in dem Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern beschäftigt werden, falls das Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begonnen hat. Für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1.1.2004 begonnen haben, gilt weiter die alte Regelung von mehr als 5 Arbeitnehmern. Bei der Feststellung der Arbeitnehmerzahl, werden Auszubildende nicht mitgezählt. Beschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Stundenzahl bis zu 20 werden bei der Berechnung nur mit 0,5, solche mit einer Stundenzahl bis 30 mit 0,75 gezählt.

Im Rahmen des anwendbaren Kündigungsschutzgesetzes beurteilt sich die Wirksamkeit der Kündigung danach, ob ein personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Grund vorliegt.

Unabhängig dazu gibt es auch besonderen Kündigungsschutz in der Schwangerschaft, Erziehung oder bei Behinderung.

Auch dabei ist die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, in der weitere Grundsätze zur Ausfüllung der gesetzlichen Begriffe aufgestellt werden, sorgfältig zu beachten.

 

Es ist auch besonders darauf hinzuweisen, dass Formfehler jeglicher Art bei der Kündigung zu einer Unwirksamkeit derselben führen. Ist eine Kündigung erst mal ausgesprochen, sind Abfindung und Wettbewerbsverbot zu verhandeln, falls es nicht schon im Arbeitsvertrag geregelt ist, und natürlich darf das Arbeitszeugnis nicht fehlen.

 

 

Wir übernehmen Ihre Rechtsvertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht.